Fragen zu den St. Galler Stadtwerken (sgsw)

Der SRSG stellte dem Preisüberwacher folgende Fragen:
1. Wurden die Energie-Tarife 2023 dem Preisüberwacher vorgelegt?
2. SGSW „liefert“ jedes Jahr einen ansehnlichen Betrag in den „Allgemeinen Haushalt“ (also Stadtkasse). 2021 z.B. 8 Mio. (siehe Anhang). Die Benützung des öffentlichen Grundes wird noch separat entschädigt. Sind solche „traditionellen“ Ablieferungen“ in den Allgemeinen Haushalt überhaupt zulässig? Diese Geld könnte doch für die Glättung der Energie-Tarife gebraucht werden.

Walter Schweizer, SRSG

Antwort des Preisüberwachers

Die Elektrizitätstarife werden seit Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) von der Eidg. Elektrizitätskommission ElCom überwacht. Die Beurteilung dieser Behörde stützt sich auf die im StromVG festgesetzten Regeln. Die Elektrizitätstarife werden jeweils jährlich auf den Januar gestützt auf die Nachfrage und Kostenentwicklung der Anbieter angepasst. Für weitere Auskünfte zur Regulierung der Strompreise müssten wir Sie an diese Behörde verweisen.
Dem Preisüberwacher vorgelegt wurden die Gaspreise der SGSW. Nach einer summarischen Prüfung verzichtetet der Preisüberwacher 29.3.2022 auf eine Empfehlung zu Preiserhöhungen auf den 1.Mai bzw. 1. Juni 2022. Aus eine weitere Erhöhung auf den 1.1.2023 verzichtet die SGSW (Vgl. St. Galler Tagblatt vom 17.1.2023)
Sowohl das StromVG als auch das Preisüberwachungsgesetz (PüG) erlauben den Anbietern einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Für die Stromtarife wird dieser Gewinn in der Verordnung zum StromVG festgelegt. Unseres Erachtens sollte die zulässige Entschädigung für Stromnetzbetreiber gesenkt werden.
Keine Auflagen bestehen von unserer Seite was die Verwendung des (angemessenen) Gewinns betrifft. Dieser kann im Rahmen der allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen als Reserve im Unternehmen behalten, für Investitionen verwendet oder ausbezahlt werden.
In der Kompetenz der Kantone und Gemeinden ist die Erhebung von Abgaben, wie die von Ihnen erwähnte Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens. Der Preisüberwacher vertritt die Auffassung, dass Gemeinden auf solche Abgaben verzichten sollten, wenn der Gemeinde für die Nutzung des Grund und Bodens keine Kosten entstehen. Der Preisüberwacher gibt hierzu regelmässig formelle Empfehlungen ab, wenn er in dieser Frage von Gemeinden konsultiert wird.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Wir werden die Gemeinden bei den Gaspreisen im Auge behalten und den Bundesrat bei den Strompreise weiterhin dazu auffordern, zumindest die in der Verordnung geregelte Entschädigung für Stromnetze
(Monopole) zu senken, da die Risiken für den Bau und Betrieb von Stromnetzen u.E. relativ klein sind.

Simon Pfister, Fachbereichsleiter