Geschäfte 2023

Seniore-Zytig 3/2023

Verband für Seniorenfragen St. Gallen – Appenzell

Seniore-Zytig Ausgabe 3/2023 als Online-Ausgabe lesen

Seniore-Zytig 3 / 2023 (pdf)


19. Delegiertenversammlung vom 30. Okt. 2023

Am 30. Oktober 2023 fand die 19. Delegiertenversammlung des Seniorenrates Stadt St. Gallen statt.

Diesmal tagten wir im grossen Sitzungsraum der Pro Senectute St. Gallen.

Zu Beginn der DV informierte und Herr Bücheler, KAPO St. Gallen über das Thema „Sicherheit im Alter“.

Nach der Sitzung wurde ein Apéro offeriert.


Hindernisfreie Haltestellen – Stand der Dinge

Bis Ende 2022 wurden rund 180 von insgesamt 320 Haltekanten (ca. 56 %) in der Stadt auf ihre Hindernisfreiheit geprüft und dort, wo möglich, angepasst. Davon sind nun rund 150 mit einer Höhe von mindestens 15 cm ausgestattet, über 70 von denen sogar mit 22 cm hohen Kanten. Bei bisher rund 30 Haltekanten zeigte sich, dass eine BehiG-konforme Umsetzung aus technischen Gründen nicht verhältnismässig möglich ist. Beispielsweise kann eine Haltekante einer Bushaltestelle im Bereich einer Grundstückszufahrt oder Parkplatzzufahrt liegen und deshalb nicht angehoben werden.

Zusätzlich wurde eine Auswertung in Bezug auf die gesamte Anzahl der Ein- und Aussteiger, die die Haltestelen in der Stadt benutzen, vorgenommen. Rund 63% der Fahrgäste haben heute zum Ein-und Aussteigen mindestens 15 cm hohe Haltekante und rund 40% eine 22 cm hohe Haltekante.

Behindertengerechte Haltestellen – Stand der Dinge


Seniore-Zytig 2 / 2023

Verband für Seniorenfragen St. Gallen – Appenzell

Seniore-Zytig Ausgabe 2/2023


Keine Parkplätze für TIXI-und Rotkreuz-Fahrzeuge beim Kantonsspital

Durch die Bauarbeiten am Kantonsspital sind im Moment keine Parkplätze für TIXI- und Rotkreuz-Fahrzeuge beim Haus 07 vorhanden. Dies auch deshalb, weil sich der Belagseinbau vor Haus 07 verzögerte und erst 2024 definitiv erfolgen kann.

Wir fordern möglichst bald wieder eine Parkmöglichkeit.

Am 4.5.2023 fand eine Begehung statt mit Marc Bürgler, zuständig für Infrastruktur und Sicherheit. Es werden demnächst wieder 11 Parkplätze vor dem Haus 07 eingezeichnet, davon 6 mit einer maximalen Parkzeit von 30 Minuten sowie Parkplätze für TIXI- und Rotkreuz-Fahrzeuge. Die Spur zu Haus 03 muss freibleiben für 144, Feuerwehr und Anlieferungen.

Die Parkplätze werden im Februar/März 2024 wieder aufgehoben zwecks Einbau des definitiven Belages (während ca. 3 Wochen). 3 Parkplätze vor Haus 05 und Haus 06 temporär, angeschrieben für TIXI- und Rotkreuz-Fahrzeuge, zudem wird vor Haus 24 eine zusätzliche Bank montiert (gedeckt durch ein Vordach – gegenüber 05/06) und auch angeschrieben als Wartebereich für TIXI und Rotkreuz.

Die Parkplätze vor Haus 07 (gegenüber Haus 04/03 sind unterdessen bereits eingezeichnet (3 ‘weisse’ Parkplätze und 8 ‘gelbe’ (für Tixi, Rotkreuzfahrzeuge und Private mit Patiententransport)! Also sehr speditiv umgesetzt durch KSSG.

Wir bedanken uns bei den Herren Lutz und Bürgler für die rasche Erledigung.

Jürg Rickenbacher, SRSG


Friedhof St.Georgen: Für mobilitätseingeschränkte Personen ist der Zugang nicht möglich

Der Zugang zu den Urnengräbern ist nur über mehrere Treppen möglich. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist der Zugang nicht möglich. Bau von Rampen oder Verlegung der zukünftigen Urnengräber?
Problem an Austausch-Sitzung mit Stadtrat (24.01.2023) eingebracht.
Lösung wird von Stadtgrün i.A. SR Buschor geprüft.

04.05.2023: Tel mit Herr Stolz, Leiter Stadtgrün. Ein behindertengerechter Zugang zu den bestehende Urnengräbern ist leider nicht möglich (Steigung max. 6% zulässig). Bei der angefangenen Reihe sind noch ca. 6-7 Gräber möglich. Anschliessend wird eine neue Gräber-Reihe im flachen Teil des Friedhofs begonnen.

Wir sind zwar mit der Antwort nicht zufrieden, weil sich im Moment nichts an der Situation verbessert, aber immerhin gibt es eine Besserung für die Zukunft.

Walter Schweizer, SRSG


18. Delegiertenversammlung vom 24. April 2023

in der Altersresidenz Singenberg
Rorschacherstrasse 80, 9000 St. Gallen
Bushaltestelle: Singenberg oder Kantonsspital

Die 18. Delegiertenversammlung konnte im Konferenzraum Ebenalp im Haus Singenberg stattfinden.

Vor der Sitzung hatten die Delegierten eine Führung durch die Häuser mit ihren Angeboten. Nach der Sitzung wurde ein Apéro offeriert.


Seniore-Zytig 1 / 2023

Verband für Seniorenfragen St. Gallen – Appenzell

Seniore-Zytig Ausgabe 1/2023

Seniore-Zytig 1 / 2023 (pdf)


Fragen zu den St. Galler Stadtwerken (sgsw)

Der SRSG stellte dem Preisüberwacher folgende Fragen:
1. Wurden die Energie-Tarife 2023 dem Preisüberwacher vorgelegt?
2. SGSW „liefert“ jedes Jahr einen ansehnlichen Betrag in den „Allgemeinen Haushalt“ (also Stadtkasse). 2021 z.B. 8 Mio. (siehe Anhang). Die Benützung des öffentlichen Grundes wird noch separat entschädigt. Sind solche „traditionellen“ Ablieferungen“ in den Allgemeinen Haushalt überhaupt zulässig? Diese Geld könnte doch für die Glättung der Energie-Tarife gebraucht werden.

Walter Schweizer, SRSG

Antwort des Preisüberwachers

Die Elektrizitätstarife werden seit Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) von der Eidg. Elektrizitätskommission ElCom überwacht. Die Beurteilung dieser Behörde stützt sich auf die im StromVG festgesetzten Regeln. Die Elektrizitätstarife werden jeweils jährlich auf den Januar gestützt auf die Nachfrage und Kostenentwicklung der Anbieter angepasst. Für weitere Auskünfte zur Regulierung der Strompreise müssten wir Sie an diese Behörde verweisen.
Dem Preisüberwacher vorgelegt wurden die Gaspreise der SGSW. Nach einer summarischen Prüfung verzichtetet der Preisüberwacher 29.3.2022 auf eine Empfehlung zu Preiserhöhungen auf den 1.Mai bzw. 1. Juni 2022. Aus eine weitere Erhöhung auf den 1.1.2023 verzichtet die SGSW (Vgl. St. Galler Tagblatt vom 17.1.2023)
Sowohl das StromVG als auch das Preisüberwachungsgesetz (PüG) erlauben den Anbietern einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Für die Stromtarife wird dieser Gewinn in der Verordnung zum StromVG festgelegt. Unseres Erachtens sollte die zulässige Entschädigung für Stromnetzbetreiber gesenkt werden.
Keine Auflagen bestehen von unserer Seite was die Verwendung des (angemessenen) Gewinns betrifft. Dieser kann im Rahmen der allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen als Reserve im Unternehmen behalten, für Investitionen verwendet oder ausbezahlt werden.
In der Kompetenz der Kantone und Gemeinden ist die Erhebung von Abgaben, wie die von Ihnen erwähnte Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens. Der Preisüberwacher vertritt die Auffassung, dass Gemeinden auf solche Abgaben verzichten sollten, wenn der Gemeinde für die Nutzung des Grund und Bodens keine Kosten entstehen. Der Preisüberwacher gibt hierzu regelmässig formelle Empfehlungen ab, wenn er in dieser Frage von Gemeinden konsultiert wird.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Wir werden die Gemeinden bei den Gaspreisen im Auge behalten und den Bundesrat bei den Strompreise weiterhin dazu auffordern, zumindest die in der Verordnung geregelte Entschädigung für Stromnetze
(Monopole) zu senken, da die Risiken für den Bau und Betrieb von Stromnetzen u.E. relativ klein sind.

Simon Pfister, Fachbereichsleiter


Abfahrtsanzeigen und Pneugeräusche bei neuen Bussen

1. Am Bahnhof wurden neu Abfahrtsanzeigen angebracht. Im Gegensatz zu den anderen mit blauem Hintergrund und kleinerer Schrift (evtl. täuscht das auch). Diese Anschriften sind leider weniger gut leserlich als die Anschriften mit dem schwarzen Hintergrund. Wieso wurden am Bahnhof andere Modelle montiert?

2. Die neuen Trolleybusse machen auf dem neuen Belag (eingebaut letzten Sommer) ein ziemlich starkes Geräusch. Andere Fahrzeuge sind bedeutend leiser. Kann es an den Pneus der neuen Busse liegen?

Walter Schweizer, SRSG

Antwort der VBSG

Zum ersten mit den DFI: Wir haben ja in den vergangenen Wochen und Monaten alle DFI an den Haltestellen erneuert. Bei den Wartehallen und am Marktplatz haben wir wieder Anzeigen mit LED-Technik verbaut. Am Bahnhof haben wir uns bereits in der Projektphase dazu entschieden Monitore einzusetzen. Diese bieten die Möglichkeit viel flexibler auch andere Informationen und Störungsmeldungen anzeigen. Dies ist uns am Bahnhof noch etwas wichtiger, weil wir hier deutlich mehr Meldungen auf den Anzeigern aufschalten. Auf dem Monitor ist es möglich auch längere Meldungen ohne Laufschrift darzustellen. Wir halten mit den gewählten Schriftgrössen alle Vorgaben der Branche und der Behindertengesetzgebung ein. Die Schriftgrösse übertrifft mit gut 25mm sogar die Vorgaben. Ich habe mir das Ganze aber nochmals mit dem Projektleiter angeschaut, und wir versuchen da nochmals ein bisschen etwas rauszuholen. Wir haben wohl die Möglichkeit noch 2-3mm grösser zu gehen und wir testen auch nochmals mit fetteren Buchstaben. Die Länge limitiert uns da etwas, weil wir mit dem jetzigen Layout wirklich alle Ziele ausschrieben können und keine Abkürzungen machen müssen.

Wir haben an den Anzeigen nochmals genau nachgemessen. Die relevante oberste Informationszeile ist wirklich auf 3.4 m. Bei den Schriften haben wir nochmals eine Optimierung gemacht und konnten so die Schrift auf fast 40mm vergrössern. Bei einer weiteren Vergrösserung müssten wir weitere Ziele abkürzen, was aus unserer Sicht eine deutliche Verschlechterung wäre.

Somit haben wir nun wohl das Optimum erreicht. Zu erwähnen ist auch, dass die Lichtstärke der Anzeigen mit 300cd/m2 deutlich höher ist als die gemittelten Angaben der Interpretationshilfe. Dies führt dazu, dass die Anzeigen auch bei sehr sonnigem Wetter noch gut lesbar sind. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir an allen Anzeigen auch eine akustische Ausgabefunktion realisiert haben. Nach Betätigung des Drückers werden die vier Fahrten vorgelesen. Damit ist auch eine Ersatzmassnahme realisiert.

Wir haben von diversen Fahrgästen sehr gute Rückmeldungen zu den Anzeigen erhalten. Den Wegfall der grossen Uhr befürworten alle und die Lesbarkeit wird von allen gegenüber den vorherigen LED-Anzeigen als besser beurteilt.

Ich hoffe dass wir mit dieser Optimierung nun auch möglichst vielen Fahrgästen mit gutem Sehrest ermöglichen die Informationen lesen zu können. Für Sehbehinderte steht zusätzlich die Sprachausgabe zur Verfügung.

Beurteilung durch Walter Schweizer, SRSG: Die Anfrage wurde zur Zufriedenheit erledigt. Besten Dank an Philipp Sutter, VBSG

 

Beim Punkt 2 bin ich etwas erstaunt. Wir haben auf allen Bussen die identischen Winterreifen montiert. Anfang Winter mit dem vollen Profil sind die relativ laut und bei einem leisen E-Bus/Trolleybus natürlich das dominante Geräusch. Beim Dieselbus wird gerade in der Steigung das Abrollgeräusch der Reifen vom Motorenlärm massiv übertönt. Daher kann es sein, dass der Eindruck entsteht, die Reifen der Batterietrolleybusse erzeugten höhere Abrollgeräusche. Ich werde die nächsten Wochen bei Gelegenheit jeweils darauf achten. Sicher ein Fakt ist, dass Winterreifen, vor allem mit hohem Profil, lauter sind als mit abgefahrenem Profil. Ob der neue Belag auch noch einen Einfluss hat, kann ich nicht beurteilen, gemäss dem Beitrag auf Wikipedia Reifen-Fahrbahn-Geräusch – Wikipedia übt diese den grössten Einfluss aus. Falls der Lärm wirklich nur an der Stelle mit dem neuen Belag auffällig lauter ist, gebe ich diese Rückmeldung gerne ans TBA weiter. Meines Wissens verbaut die Stadt jedoch bewusst eher geräuschreduzierende Feinbeläge.

Philipp Sutter, VBSG


Keine gedruckten Fahrpläne mehr

Der SRSG hat in seiner jährlichen Aussprache mit dem Stadtrat auf die Tatsache reagiert, dass ab 1.1.2023 keine gedruckten Fahrpläne der VBSG mehr zur Verfügung stehen. Dieser hatte die Massnahme mit den Kosten und der zurückgehenden Nachfrage begründet.

Antwort von Peter Jans, Stadtrat:

Es ist mir klar, dass es schon noch einen Teil der Bevölkerung gibt, der noch gern die gedruckten Fahrpläne nutzen möchte. Es ist immer ein Abwägen, wann eine Dienstleistung eingestellt wird. Ich wehre mich zum Beispiel dagegen, dass nur noch bargeldlos bezahlt werden kann in den Bussen – obwohl das irgendwann dann einmal vielleicht Realität wird. Beim gedruckten Fahrplan haben wir es noch ein Jahr länger gemacht als der Ostwind. Ein Zurück wird es aber nicht mehr geben.

Wir bieten aber im Rathaus den Service an, gedruckte Haltestellen-Fahrpläne gratis zu beziehen. Diese werden von den Leuten der VBSG-Verkaufsstelle im Rathaus jeweils ausgedruckt. Der Service der Leute von der VBSG-Verkaufsstelle im Rathaus wird offenbar sehr geschätzt.

Der SRSG ist mit der Antwort nur bedingt zufrieden, aber sieht auch, dass durch die zunehmende Digitalisierung vermehrt Dienstleistungen nicht mehr angeboten werden können.